Strafrecht / Ordnungswidrigkeiten / Bußgeld
Ihre Ansprechpartnern: Rechtsanwalt Jörg Czwikla und Rechtsanwalt Alfred Guth
Haben sie ein Strafverfahren? Die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts ist hier unerlässlich. Häufig können die Kosten im Rahmen der Beiordnung als Pflichtverteidiger abgewickelt werden. Der vertrauensvolle Austausch und die Entwicklung einer passenden Strategie der Verteidigung in den Mandaten sind hier zielführend.
Auch, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist eine effiziente Bearbeitung notwendig. Die intensive Vorbereitung im gerichtlichen Verfahren und die effektive Prüfung der Erfolgsaussichten gehören hier zur Bearbeitung der Mandate.
Rechtsanwalt Jörg Czwikla und Rechtsanwalt Alfred Guth