Arbeitsrecht
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jörg Czwikla
Gerade im Individualarbeitsrecht gibt es sehr kurze Fristen. Bei Erhalt einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung eine Kündigungsschutzklage erhoben sein. Aber auch Fragen, wie ein Arbeitgeber ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters abmahnen kann oder eine wirksame Kündigung aussprechen kann sind Gegenstand dieses Rechtsgebietes. Arbeitszeugnisse, Lohnzahlungen und Urlaubstageberechnungen, die Prüfung/Erstellung von Arbeitsverträgen sind hier auch das tägliche Brot.