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Folgende Veröffentlichungen aus unserer Feder könnten Sie interessieren:
 
 
Änderung bei der Berechnung des nachehelichen
Ehegattenunterhaltes

Das BVerfG hat die seit etwa zwei Jahren
herrschende Berechnung des nachehelichen
Ehegattenunterhaltes durch den Bundesgerichtshofes
als verfassungswidrig verworfen.
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"Änderung bei der Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes".
 
 
„Kinder und Eltern im Dschungel der Gesetzgebung"
Bereits vor der Geburt eines Kindes sind die Eltern mit verschiedenen Fragen konfrontiert, die im Lichte der unüberschaubaren Gesetzgebung nur mit Hilfe zu beantworten sind.
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„Kinder und Eltern im Dschungel der Gesetzgebung".
 
 
BGH entscheidet erstmals über das neue Unterhaltsrecht
Seit dem 1.1.2008 gilt, wie der örtlichen Presse schon häufig zu entnehmen war, ein neues Unterhaltsrecht insbesondere für getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten.
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BGH entscheidet erstmals über das neue Unterhaltsrecht.
 
 
Abänderungsmöglichkeit im Unterhaltsrecht
Durch vielfältige wirtschaftliche oder persönliche Veränderungen kann sich die Höhe des monatlichen Unterhalts für Kinder und Ehegatten im Laufe der Jahre ändern.
Lesen Sie mehr über
Abänderungsmöglichkeit im Unterhaltsrecht.
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