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Die Kosten eines Rechtsstreites setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung.
 
Die Höhe der Gerichtskosten lässt sich anhand des Gerichtskostengesetzes (GKG), die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung lässt sich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ermitteln. Beiden Tabellen ist gemein, dass sie ausgehend von einem Streitwert, der den hinter dem Rechtsstreit stehenden wirtschaftlichen Wert verkörpert, entsprechende Gebührensätze ermitteln. Dabei gilt die Faustformel: Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.
 
Haben Sie eine Geldforderung, so ergibt sich der Streitwert unproblematisch aus der Forderungshöhe. In einer Vielzahl von nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist in verschiedenen Gesetzeswerken ein entsprechender Streitwert vorgegeben. So setzt sich der Streitwert einer mietrechtlichen Räumungsklage aus dem 12 – fachen Monatsmietzins zusammen, der Streitwert für eine sorgerechtliche Auseinandersetzung beträgt 3.000,- Euro. Der Streitwert einer Scheidung ergibt sich aus dem jeweiligen 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten addiert.
 
Sämtliche weiteren Einzelheiten, sowie ein Prozeßkostenrechner, ein Prozeßkostenhilferechner und andere nützliche Kostenangaben finden sie auf der offiziellen Seite des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen unter
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/index.php.