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Änderung bei der Berechnung des nachehelichen
Ehegattenunterhaltes

 
Das BVerfG hat die seit etwa zwei Jahren herrschende Berechnung des nachehelichen Ehegattenunterhaltes durch den Bundesgerichtshofes als verfassungswidrig verworfen, so dass alle Urteile und Vergleiche, die nach der bisherigen
Rechtsprechung des BGH durch die Amtsgerichte gefällt wurden, abzuändern sind.
Eine Abänderung kann nur durch ein gerichtliches Verfahren erfolgen, welche nur unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes idealerweise eines Fachanwaltes
für Familienrechtgeführt werden.
Frau Rechtsanwältin Warsitz steht Ihnen für eventuelle Rückfragen, Beratungen und notwendige Verfahren gerne mit ihrem Fachwissen zur Verfügung.
 
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Die Verfasserin, Rechtsanwältin Christina Warsitz, ist seit 1998 als Rechtsanwältin, seit 2005 Jahren als Fachanwältin für Familienrecht tätig und hat sich dabei auf alle Fragen des Unterhaltsrechts spezialisiert.
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Augustastraße 32, 58452 Witten, Tel. 02302/392710
 
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