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Abänderungsmöglichkeit im Unterhaltsrecht
 
Durch vielfältige wirtschaftliche oder persönliche Veränderungen kann sich die Höhe des monatlichen Unterhalts für Kinder und Ehegatten im Laufe der Jahre ändern. Änderungen des Einkommens durch betriebsbedingte Kündigungen, Anordnung von unbefristeter Kurzarbeit, Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, (zuletzt am 01.01.2009) oder Geburt weiterer Kinder rechtfertigt eine Überprüfung und Anpassung der aktuellen Unterhaltszahlung. Liegt ein Unterhaltsurteil oder eine Jugendamtsurkunde vor, muss eine Abänderungsklage vor dem Amtsgericht erhoben werden. Um Einkommenserhöhungen ermitteln zu können, steht den Berechtigten alle 2 Jahre ein Auskunftsrecht über das Einkommen des Zahlenden zu.
 
In jedem Fall ist eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erforderlich, um zu verhindern, dass zu viel oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird.
 
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